Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Pony Camp Böck GmbH & Co.KG
Unterberghöfe 14
87739 Breitenbrunn
Tel. 08263 – 1245
1. Allgemeines
Die Firma Pony Camp GmbH ist berechtigt Verträge abzuschließen und Anzahlungen auf die Leistungen entgegenzunehmen.
2. Vertragsabschluss
Die Pony Camp GmbH nimmt die Anmeldung des Kunden entgegen, erst nach Bestätigung der Pony Camp GmbH kommt der Leistungsvertrag zustande.
3. Preise und Leistungen
Der Vertrag beinhaltet die von Ihnen gewählten Leistungen, wie es auf der Hompage oder im Angebot beschrieben ist.
4. Anreise / Abreise
Nach Absprache / bzw. wie auf der Hompage beschrieben.
5. Zahlung Reiterferien / Abenteuerferientag / Kindergebutstag / Wanderreiter
Bar bei Anreise oder per Rechnung (Zahlung auf Rechnung spätestens 14 Tage vor Anreise) Bitte unbedingt Rechnungsnummer bei Verwendungszweck angeben.
6. Zahlung Urlauber Vermietunmg Ferienhaus
Die Anzahlung beträgt in der Regel 20% des Gesamtpreises.
Die Anzahlung ist nach erhalt der Rechnung innerhalb 10 Tagen zu zahlen. Sollte die Anzahlung innerhalb der 10 Tagen nicht bei uns eingegangen sein, gilt der Vertrag als storniert.
Ausnahmen: nach Absprache
Bei Bezug des Ferienhauses kann eine Kaution in Höhe von 100.- Euro verlangt werden.
Die Pony Camp GmbH teilt in der Reservierungsbestätigung mit, wenn ein Kaution zu hinterlegen ist.
Die Kaution ist am Tage der Ankunft bei Familie Böck zu entrichten und wir am Tag der Abreise mit evtl. vom Mieter verursachten Schäden verrechnet, bzw. zurückbezahlt.
7. Rücktritt Reiterferien / Abenteuerferientag / Kindergeburtstag / Wanderreiter
Der/Die Teilnehmer kann/können jederzeit von dem Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem er bei Pony Camp GmbH formlos telefonisch, schriftlich, per Fax oder eMail eingeht.
Bitte geben Sie uns schnellst möglich Bescheid wenn Sie den Termin nicht wahr nehmen können,
damit wir schnellst möglich einen Teilnehmer auf unserer Warteliste kontaktieren können.
Folgende Stornogebühren werden in Rechnung gestellt, wenn kein weiterer Teilnehmer gefunden wird.
- Bei Stornierung bis zu 1 Woche vor Anreise 100% der Gesamtsumme
- Bei Stornierung bis zu 2 Wochen vor Anreise 80% der Gesamtsumme
- Bei Stornierung bis zu 6 Wochen vor Anreise 60% der Gesamtsumme
8. Rücktritt Urlauber Vermietung Ferienhaus
Der Mieter kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem er bei Pony Camp GmbH formlos telefonisch, schriftlich, per Fax oder eMail eingeht.
Unser Anspruch auf Rücktrittsgebühren gestaltet sich folgendermaßen:
bei Rücktritt ab 30 Tage vor Mietbeginn Behalten wir die Anzahlung von 20% ein.
Bei Nichtanreise, wenn die Pony Camp GmbH keine Stornierung von Ihnen erhalten hat oder über eine verspätete Anreise informiert wurde, berechnen wir Ihnen 50% des Gesamtpreises.
9. Rücktritt durch den Vermieter
Kann die Leistung infolge von Umständen, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, hat die Pony Camp GmbH das Recht den Vertrag zu kündigen.
In solchen Fällen wird Ihnen die geleistete Zahlung zurückerstattet. Gegenseitige Rechtsansprüche bestehen dann nicht mehr.
10. Haftung Reiterferien / Abenteuerferientag / Reitunterricht / Kindergebutstag / Wanderritte / Pony Verleih
Grundsätzlich tritt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit des Betriebes oder deren Beauftragten ein. Die Beweisführung obliegt dem Geschädigten.
Die Gefährdungshaftung nach dem BGB ist ausgeschlossen.
Es empfiehlt sich, für eine ausreichende Unfall- und Haftplicht-versicherung, die das Risiko Reiten mit einschließt, selbst Sorge zu tragen.
Wir übernehmen keine Haftung für persönliche Gegenstände die abhanden kommen. Eltern haften für die Schäden ihrer Kinder.
Den Hinweisen und Anordnungen unseres Personals, insbesondere zum Umgang mit den Pferden, ist Folge zu leisten.
11. Haftung Urlauber Vermietung Ferienhaus
Der Mieter haftet für die sorgfältige Behandlung des Ferienhauses und die von Ihm selbst oder Mitreisenden bzw. Gästen verursachten Schäden.
Entstandene Schäden sind bei Abgabe des Schlüssels zu regulieren.
12. Gerichtsstand ist ausschließlich Memmingen